25.05.2020
Vorrückungsstichtag: Dienstbehörde vs. Beamtenministerium! Während das Beamtenministerium davon ausgeht, dass von 170.000 potenziell Betroffenen 115.000 (also mehr als 2 Drittel!) eine Verbesserung samt Nachzahlung erfahren werden, vertreten die Dienstbehörden auf unsere Nachfrage hin eine gegenteilige Meinung. Laut Informationen aus den Personalstellen, die derzeit im Zuge des Parteiengehörs über die zu erwartende Neufestsetzung informieren, werden über 80% keine Verbesserung/Nachzahlung erhalten. Der Grund dafür liegt darin, dass eine neu eingefügte Bestimmung im Gehaltsgesetz die vom EuGH geforderte Anrechnung zusätzlicher Zeiten vor dem 18. Geburtstag wiederum „neutralisiert“. Konkret werden sogenannte „sonstige Zeiten“ (z.B. Lehre, schulische Ausbildung, Beschäftigung in der Privatwirtschaft) nunmehr zwar bereits ab dem 14. Geburtstag angerechnet, gleichzeitig aber wieder im Ausmaß von bis zu 4 Jahren gestrichen (?). Profitieren können somit nur jene Bediensteten (von den 170.000 Altbeamten), die besondere Zeiten, wie insbesondere Zeiten einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst vor dem 18. Geburtstag, aufweisen. Fazit: Die unendliche Geschichte geht somit in die nächste Runde und es sind neuerlich zahlreiche Verfahren bis hin zur nächsten Vorlage dieser Causa an den EuGH zu erwarten! Quelle: Wiener Zeitung https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2061709-Langer-Weg-zur-Gehaltsnachzahlung-fuer-115.000-Beamte.html