13.04.2020
Coronamaßnahmen: Massive Rechtsbedenken! Wenn sich nun die Vereinigung der Verwaltungsrichter genötigt sieht, die Regierung zu mehr Sorgsamkeit bei der Beschränkung von Grundrechten zu mahnen, schrillen bei uns die Alarmglocken. Denn diese sind zukünftig dazu berufen, über die Rechtmäßigkeit der Amtshandlungen und das diesbezügliche - allenfalls gewaltsame - Einschreiten der Polizei zu entscheiden. Die Gefahr ist groß, dass nach juristischer Überprüfung wieder einmal zum Schaden für das Ansehen der Polizei unverhältnismäßiges und unrechtmäßiges Handeln im Zuge unseres Aufgabenvollzugs abgeurteilt wird. Zitat (Quelle „Kleine Zeitung“): Sehr kritisch sehen die Verwaltungsrichter auch die Tatsache, dass Eingriffe in die Freiheit teilweise sogar per Erlass - der eigentlich nur eine allgemeine Weisung an untergebene Verwaltungsorgane ist - gesetzt werden. Eingriffe in Grundrechte müssten "immer auf eine gesetzliche Ermächtigung gegründet sein. Bloße Erlässe stellen kein zulässiges Mittel für Eingriffe gegenüber Bürgern dar", heißt es in der Erklärung. https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5799569/Appell-der-Verwaltungsrichter_Grundsaetze-des-Rechtsstaats-nicht