18.03.2020
BM.I trifft Klarstellung: Entfall der Bereithaltezeit bedingt Überstundenentlohnung! Zahlreiche Bedienstete haben sich betr. des angeordneten Entfalls der Bereithaltezeit während der Nachtdienste im Rahmen des Journaldienstes an uns gewandt, da man ihnen dafür in ihren Bereichen lediglich die Bereitschaftsgebühr zuzüglich der Gefahrenzulage bezahlen wollte. Wir haben diese Fragestellung daher an den Zentralausschuss (ZA) herangetragen. Der ZA (alle Fraktionen) ist dabei zur Überzeugung gelangt, dass diesfalls (Entfall der BHZ) auch die Jorunaldienste entfallen und somit Überstunden zuzüglich der Gefahrenzulage zu bezahlen sind. In einem gemeinsamen Antrag des ZA wurde diese Rechtsfrage dem BM.I zur Klärung übergeben, das sich nun dieser Rechtsmeinung angeschlossen hat. Für uns ein Paradebeispiel wie “gemeinsame“ Personalvertretung funktioniert und wir bedanken uns ausdrücklich bei den anderen Fraktionen für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne der Kollegenschaft! #auf #aufpolizei #fgö #feg #wirlasseneuchnichtimstich