10.03.2020
Rechtsstaatlicher SUPERGAU! Verwaltungsgericht Wien (sinngemäß): Der zu beurteilende Polizeieinsatz sei deshalb als rechtswidrig zu erachten, weil man statt der angewendeten und auch gelehrten Einsatztechnik zwecks gebotenem Anlegen von Handfesseln auch ruhig einmal die Amtshandlung unterbrechen hätte können. Anm.: Offenbar vermeint das Gericht, dass der Gesetzesbrecher ja irgendwann ermüdet oder sogar eingeschlafen wäre und man die Amtshandlung dann ohne Gewaltanwendung durchführen hätte können. Verwaltungsgericht Wien weiters (sinngemäß): Zudem sei der Gesetzesbrecher in seiner Menschenwürde verletzt worden, weil der gesamte Polizeieinsatz einer augenscheinlichen Feindseligkeit der Polizei gegenüber jenen Gutmenschen geschuldet sei, die sich für den Klimaschutz engagieren. Anm.: Hier offenbart sich nun in Wahrheit die subjektive Voreingenommenheit mancher Richter gegenüber der Exekutive, welche die Beschimpfung von Polizeibediensteten als „Bastarde“ nicht bloß als legitim erachten dürften, sondern dieser Aussage wohl auch beipflichten dürften. Für die AUF/FEG ist dieses Urteil daher in rechtsstaatlicher Hinsicht als größter anzunehmender Unfall mit maximalem Schaden für das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität der Gerichtsbarkeit zu werten! https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20200107_VGW_102_076_9369_2019_00/LVWGT_WI_20200107_VGW_102_076_9369_2019_00.pdf