30.01.2020
Rüstzeiten sind Arbeitszeit! Unter dem Kabinett Kickl gab es die erklärte Absicht, dass die erforderlichen Rüstzeiten, welche im Schicht- und Wechseldienst zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Einsatzbereitschaft in der Freizeit liegen, in Form von Plusstunden abgegolten werden. Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete einen Vorschlag, wonach hier pro Diensttour eine Gutschrift von bis zu 15 Minuten gewährt werden sollte. In der Folge wurden vom Zentralausschuss weitere Gespräche eingefordert, um insbesondere den Kreis jener Bediensteten zu definieren, die in den Genuss dieser Gutschrift kommen sollen. Aktuell scheint nun keine Bereitschaft mehr gegeben, dieses Vorhaben umzusetzen, obwohl eine diesbezügliche Abgeltung in der deutschen Polizei längst eine Selbstverständlichkeit ist. Dort geht die Tendenz sogar in die Richtung, dass das häusliche An- und Ablegen der Uniform, da es fremdbestimmt erfolgt, als Arbeitszeit zu werten ist. Die AUF/FEG bleibt hier jedenfalls am Ball und wird auf die Umsetzung durch eine diesbezügliche Änderung in der Dienstzeitregelung pochen. https://www.bund-verlag.de/personalrat/aktuellespr~Haeusliches-Anlegen-einer-Uniform-ist-Arbeitszeit~