30.12.2019
Keine Familienbeihilfe für Polizei-SchülerInnen?! Neuerlich hat das Bundesfinanzgericht (BFG) nun seine Rechtsmeinung betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe für Polizei-SchülerInnen geändert. Um für diese den Anspruch negieren zu können, vertritt das BFG die obskure Meinung, dass Polizei-SchülerInnen bereits während des Zeitraums ihrer theoretischen Grundausbildung in der Polizeischule den Polizeiberuf „ausüben“. Das öffentliche Dienstverhältnis sei nämlich grundsätzlich (so interpretiert das BFG zumindest eine Entscheidung des Vwgh für einen Sonderfall) von Beginn an von einer Berufsausübung geprägt, weshalb auch die Grundausbildung zum Exekutivbediensteten der Verrichtung von Exekutivdienst gleichzusetzen sei (?). Man kann sich nur mehr wundern, mit welchen haarsträubenden Spitzfindigkeiten hier versucht wird, PolizeischülerInnen jene Ansprüche vorzuenthalten, wie sie allen anderen SchülerInnen und Lehrlingen anstandslos zuerkannt werden. Wir werden daher eine höchstgerichtliche Klärung anstreben und hoffen, dass der Verwaltungsgerichtshof anerkennt, dass die exekutivdienstliche Grundausbildung nach erfolgreicher Absolvierung und bestandener Abschlussprüfung die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Folge hat, wie es eben das Charakteristikum in einem Lehrberuf ist. Fazit: Es kann doch niemand ernsthaft die Meinung vertreten, dass man nur jemanden für den Polizeidienst einstellen muss und ihn dann sofort in den Außendienst schicken kann, wo er den Beruf schon irgendwie und irgendwann erlernen wird??? Hier geht’s zum aktuellen Urteil des BFG: https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/65085c0e-4d54-44e0-a66f-c5b38d8b2873/126170.pdf