24.11.2019
Gesichtsverhüllung in Zusammenhang mit Straftat legitim! Eine aktuelle verwaltungsgerichtliche Entscheidung ruft bei uns Kopfschütteln hervor. Demzufolge sind die Strafbestimmungen des Antigesichtsverhüllungsgesetzes nur anwendbar, wenn ein religiöser Zusammenhang gegeben ist. Verhüllt jemand sein Gesicht zur Verhinderung seiner Identitätsfeststellung in Zusammenhang mit einer Straftat sei dies jedoch laut Wiener Verwaltungsgericht erlaubt (?). „Angesichts“ dieser Judikatur bedarf es wohl dringend gesetzlicher Klarstellungen. Wieder einmal steht die Exekutive als eine der 3 Säulen in unserem Rechtsstaat im Regen! https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_00/LVWGT_WI_20191115_VGW_001_016_6475_2019_00.pdf