18.11.2019
Vorrückungsstichtag: Wie geht es weiter? Auch diese Frage wird uns bei den laufenden Dienststellenbesuchen mehrfach gestellt. Wir wollen daher auch dazu über den aktuellen Stand informieren. Nach der dritten Verurteilung durch den EuGH hat der Gesetzgeber endlich die Bereitschaft für eine rechtskonforme Regelung gezeigt und eine diesbezügliche „extrem komplexe“ Neuregelung umgesetzt. Um auch rückwirkend gegebene Diskriminierungen beseitigen zu können, wurden dabei sogenannte „Kunsttexte“ im Gesetz eingefügt, deren Interpretation und Anwendung einen gewissen Spielraum lassen. Dazu liegt nun bereits ein über 80 Seiten langes Rundschreiben des BMÖDS vor. Dieser „Umsetzungserlass“ wurde jedoch just von jenem Juristen verfasst, der auch den Murks der Besoldungsreform 2015 verschuldet hat. Nach aktuellen Aussagen der Personalstellen werden nun jedenfalls jene Bediensteten eine Verbesserung samt Nachzahlung erfahren, die Zeiten beim Bund vor dem 18. Lebensjahr aufweisen. Hier werden sich vor allem die Betroffenen freuen, die unserem Rat folgend ein Verfahren angestrengt haben und ihre Nachzahlungen nicht bloß bis Mai 2016 sondern in Einzelfällen bis 2006 zurückreichend erhalten werden. Es wurden bereits für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 150 Millionen Euro budgetiert, um berechtigte Ansprüche abgelten zu können. Die von uns geforderte Rückgabe des Jahres (im Zuge der Überleitung wurden zunächst zwei Jahre aus dem Besoldungsdienstalter gestrichen und in der Folge nur ein Jahr wieder zugeschlagen) , welches uns 2015 „gestohlen“ wurde, ist zwar grundsätzlich jetzt im Gesetz vorgesehen, soll aber nach Rechtsmeinung des BMÖDS nur für den Zeitraum vor März 2015 erfolgen. Inwieweit diese Auslegung korrekt ist, lassen wir derzeit noch prüfen. Bei den laufenden Verfahren (betrifft nur ca. 3% bis 5% der Bediensteten) vertritt man insbesondere in Bezug auf das verfassungsrechtlich garantierte Rückwirkungsverbot eine aus unserer Sicht umstrittene Rechtsmeinung. Maßgeblich werden hier jedoch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den jetzt fortzuführenden Verfahren sein. Aus unserer Sicht muss es dabei zu denselben Verbesserungen kommen, wie dies in einigen wenigen Fällen schon der Fall war. Fazit: Zahlreiche Bedienstete werden in den kommenden 2 Jahren endlich die ihnen zustehende Verbesserung erhalten. Wer der AUF/FEG vertraut hat, darf sich hier auf üppige Nachzahlungen freuen. Auf der anderen Seite wird es aber wohl auch mehrere Entscheidungen durch die Verwaltungsgerichte brauchen, bis eine rechtskonforme Anwendung der gesetzlichen Neuregelung für alle Betroffenen klargestellt ist.