31.10.2019
Gehaltserhöhung nur für Mitglieder der GÖD berechtigt? In einer aktuellen Information der FCG (siehe Auszug im Anhang) teilt diese mit, dass man auch dann eine jährliche Gehaltserhöhung bekommt, wenn man kein Beitragszahler in ihrer Gewerkschaft (GÖD) sei. Dies sei aber nicht deshalb der Fall, weil alle ein Anrecht auf Abgeltung der Teuerung oder Anerkennung ihrer Leistung hätten, sondern weil die GÖD da keinen Unterschied mache (??). Na goedseidank, kann man da nur sagen. Geradezu schamlos findet die FCG dann noch, dass sogar jene (gemeint sind Vertreter der AUF/FEG) in den Genuss dieser Erhöhung kommen, die sich erdreisten, die GÖD dafür zu kritisieren, dass sie immer wieder eine rein prozentuelle Gehaltserhöhung fordert. Fakt ist aber, dass eine Erhöhung um z.B. 2% einem Spitzenbeamten schnell einmal € 200.- und einem Durchschnittspolizisten lediglich € 60.- mehr bringt. Bei einer Erhöhung in Form eines für alle „gleich hohen Eurobetrags“ (staffelwirksamer Sockelbetrag) von € 100.- würde die für alle in einem „gleich hohen Eurobetrag“ spürbare Teuerung fair abgegolten und zudem die Gehaltsschere nicht immer noch weiter auseinandergehen.