13.09.2019
GÖD-Wahlversprechen hilft Finanzminister beim Sparen! Unmittelbar vor der PV Wahl 2014 widersprach die GÖD in einem Schreiben an den Präsidenten der FEG/FGÖ unserer Empfehlung zu einer sofortigen Antragstellung zwecks Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags. Dies sei - so die damalige Auskunft der Rechtsabteilung der GÖD - zur Wahrung allfälliger Ansprüche nicht geboten, da man ohnedies einen Verjährungsverzicht erreicht habe und könne überdies nachteilig (?) sein. Auf Grund des aktuellen EuGH-Urteils vom Mai 2019 und der in Folge notwendigen Gesetzesreparatur ist nun klargestellt, dass dieser Rat für manche Betroffene einen finanziellen Nachteil in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrags nach sich ziehen wird, weil der zugesagte Verjährungsverzicht bereits kurze Zeit später wieder (ohne Aufschrei der GÖD) gestrichen wurde. Wir warnen daher die Kollegenschaft davor, den Wahlversprechen der GÖD vor der heurigen PV Wahl im November zu vertrauen!