Valorisierung des Fahrtkostenzuschusses
Mit Wirksamkeit vom 01. September 2019 wird der Fahrtkostenzuschuss wieder valorisiert und die Erhöhung im betreffenden Ausmaß – anknüpfend an das jeweils gebührende kleine oder große Pendlerpauschale und gemäß der Fahrtstrecke – wirksam.
Hier die konkreten Beträge (Pt. 1 = kl. Pauschale, Pt. 2 = gr. Pauschale):
Von der Erhöhung ist jener Bedienstetenkreis betroffen, bei dem der Fahrtkostenzuschuss an den Anspruch auf die Pendlerpauschale geknüpft ist.
Euer AUF/FEG Team
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