20.08.2019
Valorisierung des Fahrtkostenzuschusses Mit Wirksamkeit vom 01. September 2019 wird der Fahrtkostenzuschuss wieder valorisiert und die Erhöhung im betreffenden Ausmaß – anknüpfend an das jeweils gebührende kleine oder große Pendlerpauschale und gemäß der Fahrtstrecke – wirksam. Hier die konkreten Beträge (Pt. 1 = kl. Pauschale, Pt. 2 = gr. Pauschale): Von der Erhöhung ist jener Bedienstetenkreis betroffen, bei dem der Fahrtkostenzuschuss an den Anspruch auf die Pendlerpauschale geknüpft ist. Euer AUF/FEG Team #auf #aufpolizei #fgö #feg #werwennnichtwir #aufinformation #nichtnurvorderwahl