Ein durchaus beachtenswertes Urteil betreffend dem Konsum und Verfall des Urlaubsanspruchs sowie dessen Vererbung wurde gestern vom EuGH gefällt.
Diese Entscheidung ist auch auf öffentliche Bereiche anwendbar da der Arbeitnehmer/in gegenüber dem Arbeitgeber/in als schwächere Partei gewertet wird.
https://orf.at/stories/3097221/