07.11.2018
Ein durchaus beachtenswertes Urteil betreffend dem Konsum und Verfall des Urlaubsanspruchs sowie dessen Vererbung wurde gestern vom EuGH gefällt. Diese Entscheidung ist auch auf öffentliche Bereiche anwendbar da der Arbeitnehmer/in gegenüber dem Arbeitgeber/in als schwächere Partei gewertet wird. https://orf.at/stories/3097221/