07.10.2018
WAFFENGESETZ: Mehr Rechte für staatliche Exekutivorgane! Mit der nun in Begutachtung gehenden Reform des Waffengesetzes setzt BM Kickl ein klares Zeichen für eine Stärkung der Exekutive. Der Anspruch auf einen Waffenpass wird auf die Justizwache und Militärpolizei ausgedehnt und zugleich wird die sachlich ungerechtfertigte Kaliberschränkung gestrichen. Darüber hinaus wird das Waffenverbot für Asylwerber/Asylberechtigte auf Hieb- und Stichwaffen erweitert, was auf Grund der dramatisch steigenden Vorfälle in diesem Zusammenhang dringend geboten erscheint. Foto: APA/Herbert Neubauer https://www.vienna.at/neues-waffengesetz-soll-anfang-2019-in-kraft-treten/5951355