20.05.2018
STAATSANWALTSCHAFT AUF DER FALSCHEN SEITE? Wer eine Amtshandlung von Einsatzkräften behindert, wird in Zukunft zur Rechenschaft gezogen. So sieht es eine entsprechende Gesetzesänderung über Initiative von BM Kickl vor. Aktuell scheint es aber leider noch so zu sein, dass gewisse Staatsanwälte mit der Behinderung einer Amtshandlung kein Problem haben und lieber die Einsatzkräfte der Polizei unter Anklage stellen. http://www.krone.at/1710772 Video privat