07.04.2018
"POLIZEILICHE NEUGIER" IST KEIN VERBRECHEN! Dass eine gewisse Neugier in der Exekutive wünschenswert, ja geradezu unabdingbar ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Tatsächlich führt diese investigative Neugier aber immer öfter - nur infolge ohnehin fragwürdiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen - zum Vorwurf, man habe das Verbrechen des Amtsmissbrauchs begangen. Eine Rechtsnorm, die mit Hilfe übereifriger Staatsanwälte neugierige Exekutivbedienstete an den Pranger stellt und so dazu beiträgt, dass diese kriminalisiert unter Umständen sogar als "Verbrecher" verurteilt werden, erscheint uns jedenfalls als dringend reformbedürftig! Foto: APA/Hans Punz http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5401428/Rechtsstreit-um-Fahndungsfoto_Freispruch-fuer-Justizwachebeamten