01.04.2018
POLIZEI ALS RAUCHMELDER! Um Verletzungen des Rauchverbots in den Nichtraucherzonen der Gastronomie zu verhindern, wird jetzt wieder einmal die Polizei in die Pflicht genommen. Gemäß einer aktuellen Verordnung der Regierung hat sie gezielte Kontrollen in jenen Lokalen durchzuführen, die an abgetrennten Raucherbereichen festhalten. Mit eigens adaptierten Vortestgeräten, die grundsätzlich zur Bestimmung des Alkoholgehalts in der Atemluft vorgesehen wären, sollen Überschreitungen des erlaubten Nikotingehalts (0,001 mg) in der Raumluft dieser Lokale erfasst werden. Festgestellte Überschreitungen werden von der Polizei in weiterer Folge den Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt, die sodann die Schließung der Raucherzonen bzw. in Extremfällen bei Gefahr im Verzug des gesamten Gastronomiebetriebs verfügen können. Die Verordnung tritt bereits mit heutigem Tag dem 1. April in Kraft! Update 2. April: Das war natürlich ein Aprilscherz! Fotoquelle Pixaby