21.02.2018
Polizeiarbeit nicht umsonst! Durch heutigen Beschluss im Ministerrat wurde auf Antrag von BM Kickl sichergestellt, dass die absichtlich grundlos oder grob fahrlässig selbstverschuldete Inanspruchnahme der Polizei in Zukunft "kostenpflichtig" sein wird. Nicht nur das Phänomen des "Polizei-Prank" sondern etwa auch entsprechend aufwändige und gefährliche Alpineinsätze, die oftmals einer völlig unverständlichen Sorglosigkeit geschuldet sind, führten in letzter Zeit immer häufiger zu einer enormen Ressourcenbindung. Offenbar wissen manche die Polizeiarbeit nicht zu schätzen, nur weil sie grundsätzlich "kostenlos" ist. Mit der folgenden Gesetzesänderung wird somit auch eine langjährige Forderung der AUF/FEG umgesetzt: In § 92a SPG wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt: „(1a) Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes verursacht, weil er 1. vorsätzlich eine falsche Notmeldung auslöst oder 2. sich zumindest grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3 StGB) einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, hat als Ersatz der Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag, der nach Maßgabe der durchschnittlichen Aufwendungen, abhängig von den eingesetzten Mitteln, mit Verordnung des Bundesministers für Inneres festgesetzt wird, zu leisten.