05.02.2018
Abschreckung: Zweck einer Strafe?? Unserem Verständnis nach geht es bei der Bemessung einer Freiheitsstrafe vorrangig darum, eine angemessene Buße für eine Straftat festzusetzen. Ebenso geht es beim "Wegsperren" derartiger Triebtäter natürlich auch um den Schutz der Gesellschaft. Wenn sich darüber hinaus der eine oder andere Gewalttäter dadurch abschrecken lässt, ist das ein begrüßenswerter Zusatzeffekt und nicht mehr. Letztlich ist festzuhalten, dass durch das Einziehen von Mindeststrafen gewährleistet wird, dass unsere - allzu gerne am unteren Ende der Sanktionsmöglichkeiten dahin tümpelnde - Justiz an einen Rechtsgrundsatz erinnert wird: Strafe muss sein! Foto: rudall30/Fotolia. https://kurier.at/politik/inland/mehr-haerte-schreckt-sex-taeter-nicht-ab/309.780.702