16.01.2018
EIN GEFÄHRLICHER JOB! Seit dem Jahr 2000 wurden 36.500 PolizistInnen im Dienst verletzt. Trotz dieser alarmierenden Zahl sah die Justiz bis jetzt keine Veranlassung, Übergriffe gegen die Polizei entsprechend zu ahnden. Im Gegenteil wurden tätliche Angriffe auf Polizisten geradezu als „Kavaliersdelikte“ bagatellisiert. Damit muss jetzt Schluss sein! Der Rechtsstaat muss seine Beschützer schützen, oder es wird bald nicht mehr ausreichend „dienstbare“ Beschützer geben. Unserer Ansicht nach braucht es hier eine Mindeststrafdrohung und der strafrechtlichen Klarstellung in § 33 StGB, dass jeder Angriff auf einen Polizisten als besonderer Erschwerungsgrund zu werten ist. Foto: APA/GEORG HOCHMUTH, "Krone"-Grafik http://www.krone.at/1615486