10.11.2017
HARTNÄCKIGKEIT DER AUF/FEG ERFOLGREICH! Auf Grund eines Fehlers des Dienstgebers wurde den KollegInnen im grenz- und fremdenpolizeilichen Dienst eine zu hohe Jorunaldienstgebühr ausbezahlt. Als der Dienstgeber seinen Fehler bemerkte, hat er das zu viel bezahlte Geld einfach eingezogen und kam es anschließend in vielen Fällen zu massiven Abzügen von teilweise bis zu 4-stelligen Beträgen. Die AUF/FEG hat nach rechtlicher Abklärung sofort darauf hingewiesen, dass diese Beträge bereits in gutem Glauben verbraucht wurden und somit nicht mehr zurück gefordert werden dürfen. Nachdem der Dienstgeber - zunächst - nicht einlenken wollte, haben wir alle Betroffenen informiert und einen Musterantrag zwecks Rückforderung zukommen lassen. Nun hat das BM.I die Rechtswidrigkeit seiner Vorgangsweise eingesehen und in Verhandlungen mit dem ZA zugesagt, dass alle Beträge zurückbezahlt werden. Wir freuen uns mit den betroffenen KollegInnen.