18.10.2017
EUGH PRÜFT BESOLDUNGSREFORM! Auf Grund zahlreicher Anfragen zum Thema Besoldungsreform und Anrechnung von Vordienstzeiten eine aktuelle Information dazu. Obwohl es mehrfach positive Urteile der Höchstgerichte und auch bereits erste Nachzahlungen zum Dauerthema "Vorrückungsstichtag" gibt, ist nun der Fall eines Tiroler Polizisten neuerlich dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt worden. Das Spiel auf Zeit geht also weiter und natürlich wurde nicht eines der zahlreichen Verfahren eines FEG-Mitglieds genommen sondern eines von der Systemgewerkschaft, damit am Ende des Tages die in den Verhandlungen mehrmals "umgefallene" GÖD verkünden kann: "Wir haben erreicht"! Hier noch der Link zum Verfahren: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Vordienstzeiten&docid=195565&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1072640#ctx1