28.05.2017
Laseroperation am Auge des Gesetzes! Dass das Auge des Gesetzes entsprechend gut funktioniert, wird bei der Aufnahme in den Polizeidienst vom Dienstgeber eingefordert. Eine allfällige Laseroperation aus diesem Grund sei jedoch in steuerrechtlicher Hinsicht nicht beruflich veranlasst. So urteilte jetzt jedenfalls das Bundesfinanzgericht. http://www.auf-polizei-ooe.at/allgemein/gelaesertes-auge-des-gesetzes/