07.12.2021
Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren weiterhin nicht Gehaltsbestandteil! Über Initiative der AUF/FEG befasste sich der Verfassungsausschuss am 2. Dezember mit der geforderten Implementierung von pauschalierten Zulagen und Nebengebühren im Grundgehalt, die in aller Regelmäßigkeit von Exekutivbediensteten bezogen werden, jedoch im Falle längerer Krankheit entfallen und deren dienstrechtliche Qualifikation auch zu einer pensionsrechtlichen Schlechterstellung führt. Diesem Antrag stimmten jedoch nur SPÖ und FPÖ zu (ÖVP, Grüne und Neos dagegen). Somit müssen betroffene Exekutivbeamte weiterhin massive Einkommensverluste im Falle längerer Krankheit in Kauf nehmen, was mitunter geradezu existenzbedrohliche Auswirkungen haben kann. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01219/fname_1021373.pdf