29.07.2021
Polizei ohne Rechtsschutz! Niemand in der Polizei wünscht sich, auf einen Menschen schießen zu müssen, aber in letzter Konsequenz ist es „Teil des Jobs“. Neben der psychischen Belastung, die ein lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch mit sich bringt, sind Polizeibedienstete danach auch mit umfangreichen Ermittlungen konfrontiert. Selbst wenn der Einsatz der Schusswaffe an sich völlig gerechtfertigt war, kann dabei niemals ausgeschlossen werden, dass die psychische Ausnahmesituation und der Druck der Ermittlungen am Ende des Tages nicht doch ein - wenn auch ein äußerst geringes - vermeintliches Fehlverhalten zu Tage fördern. Beispielsweise kann der verständliche Wunsch des Schützen das Ganze ungeschehen zu machen und die daraus resultierende Äußerung „Vielleicht hätte ich doch noch zuerst den Pfefferspray nehmen müssen“ die Notwendigkeit des Schusswaffengebrauchs in Frage stellen und so fatale Folgen nach sich ziehen. Es braucht daher in diesen Fällen unbedingt eine professionelle Rechtsberatung und Rechtsvertretung, um die sich die Betroffenen jedoch auf eigene Kosten selbst kümmern müssen!!! Unserem Dienstgeber scheint dieser Umstand nach dem Motto „das gehört halt zum Berufsrisiko“ schlichtweg egal zu sein! So hat er der Antrag der AUF/FEG auf Wiedereinführung einer Gruppenrechtsschutzversicherung für die Exekutive, welche 2011 aus Kostengründen abgeschafft worden war, erst vor kurzem auf verhöhnende Weise abgewiesen: Der Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung (Anm.: Nur für die Exekutive!) sei aus „gleichheitsrechtlichen“ Erwägungen nicht möglich. Vielleicht kommen die verantwortlichen Herren im BM.I dann bald zur Ansicht, dass auch die Bewaffnung der Exekutive aus „gleichheitsrechtlichen“ Erwägungen abgeschafft werden müsse, weil andere Gruppen im öffentlichen Dienst ja auch keine Waffe tragen. Bekanntlich gibt es ja in diese Richtung bereits Bestrebungen, die zumindest von Teilen einer Regierungspartei befürwortet werden. Quelle: Krone.at https://www.krone.at/2472643