14.09.2018
DIENSTRECHTSNOVELLE: Wiedereingliederungsteilzeit auch für Beamte! Mit der nun in Begutachtung geschickten 2. DR-Novelle 2018 wird per 01.01.2019 auch für Beamte die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen. Gem. der neuen Bestimmung nach § 50f BDG haben somit auch Polizeibeamte nach längerer Krankheit für bis zu 6 Monate die Möglichkeit den Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag "langsam" anzugehen. In Anlehnung an § 13c GehG wird dies im Regelfall bei einem Beschäftigungsausmaß von 50% bei vollem Bezug zuzügl. der zustehenden Zulagen (leistungsabhängige Zulagen zur Gänze und pauschalierte Zulagen zur Hälfte) der Fall sein. Neuerlich ein Zeichen für gelebte Wertschätzung unserer neuen Bundesregierung, allen voran Beamtenminister H.C. Strache! https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00074/index.shtml