22.06.2017
POLIZEI IM ROTEN BEREICH! Weil die arbeitszeitrechtlichen Höchstgrenzen bei uns bereits überschritten sind, lehnt der Dienstgeber die von einem Kollegen beantragte Gewährung von Sabbatical ab. Die Philosophie dabei: Das Personal befindet sich "im roten Bereich" und es müssen alle Humanressourcen maximal ausgenutzt werden, um einen Systemkollaps zu vermeiden! Auch das Bundesverwaltungsgericht stößt sich nicht an dieser menschenverachtenden Philosophie und bestätigt die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise (?). Wir stellen also fest: Die Dienstbehörde fordert unter Beihilfe der Verwaltungsgerichte von den Polizisten eine nachweislich rechtswidrige und gesundheitsschädigende Mehrleistung ein, weil der Bund nicht im Stand ist, für ausreichend Personal zu sorgen! Zum Urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20170328_W213_2142258_1_00/BVWGT_20170328_W213_2142258_1_00.pdf